Fluggesellschaft macht Fliegen zugänglicher

28 November 2016
Diskriminierungsgrund: Behinderung

Eine europäische Fluggesellschaft einigt sich auf einen Vergleich mit Unia und lässt ihre Dienstleistung auf Zugänglichkeit prüfen. Zwei Personen mit Behinderung hatten sich bei Unia über die Dienstleistung der Fluggesellschaft beschwert. Die Fluggesellschaft zahlt ihnen zudem Schadenersatz. 

Erst bei der dritten Buchung gelang es einer Frau mit beeinträchtigtem Sehvermögen, eine Flugreise in Begleitung ihres Assistenzhundes anzutreten. Die zwei ersten Male wurde ihre Buchung wegen des Hundes annulliert. Nur wenige Stunden vor dem Abflug verweigerte man ihr den Zutritt mit Hund: Die Fluggesellschaft hatte die erforderliche Genehmigung nicht in das Buchungssystem eingegeben.

Rollstuhl unerwünscht

Ein Pilot derselben Fluggesellschaft weigerte sich, den elektrischen Rollstuhl eines Fluggastes an Bord zu nehmen. Dabei hatte der Rollstuhlfahrer während der Buchung alle nötigen Schritte befolgt. Auch hier lag der Fehler beim Kundendienst der Fluggesellschaft, der sich nicht an die Verfahrensweise gehalten hatte. Dieses Vorgehen ist als Zutrittsverweigerung zu werten.

Diskriminierung

Nach Einschätzung von Unia hatte das betreffende Unternehmen seine Kunden diskriminiert. Daher bat Unia um eine nähere Darlegung des Sachverhalts. Die Fluggesellschaft sah ihr Fehlverhalten ein und es kam zu einer außergerichtlichen Einigung mit Unia und den Betroffenen.

Die Flugreisenden erhalten nun Schadenersatz. Die Fluggesellschaft lässt außerdem ihre Dienstleistung von einem externen Experten prüfen und wird im Anschluss daran Maßnahmen treffen, um die Zugänglichkeit ihrer Flüge zu verbessern.

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