Hassdelikte melden?

Hassdelikte melden Sie am besten bei der Polizei, weil es wichtig ist, dass ein Protokoll aufgestellt wird. So kann die Justiz tätig werden. Darüber hinaus können Sie sich an Unia wenden, um Rechtsbeistand zu erhalten.

Wichtige Informationen zur Anzeige bei der Polizei:

  • Wurden Sie gezielt aufgrund eines bestimmten geschützten Merkmals zum Opfer, wie Hautfarbe, Glaube, sexuelle Orientierung usw.? Bitten Sie die Polizei, dies ausdrücklich im Protokoll festzuhalten.
  • Machen Sie möglichst viele detaillierte Angaben:
    • Was genau ist geschehen?
    • Wo und wann?
    • Was wurde gesagt?
    • Erinnern Sie sich noch an den genauen Wortlaut?
    • Gibt es Zeugen?
  • Falls Sie Körperverletzungen oder psychische Folgen davongetragen haben, sollten Sie in jedem Fall ein ärztliches Attest bei einem Arzt einholen.
  • Fordern Sie immer eine Kopie des Protokolls an und geben Sie sich als benachteiligte Person an. So werden Sie am Ende über das Urteil oder die Entscheidung informiert.

Erstatten Sie in jedem Fall auch Meldung bei Unia.

Wir informieren und begleiten die Opfer und ihre Familienangehörigen.

Außerdem können wir einem Gerichtsverfahren als Zivilpartei (an der Seite der Person, die Meldung erstattet hat) beitreten. In diesem Fall wachen wir darüber, dass der Aspekt „Hassdelikt“ bei der Untersuchung berücksichtigt wird und den genauen Umständen vor und während der Straftat ein besonderes Augenmerk zukommt: Äußerungen des Täters, Art der Straftat, kriminelle Vorgeschichte des Täters usw.