Wie kann ich Hassäußerungen und Beleidigungen bei Unia melden?

Wurden Sie aufgrund eines geschützten Merkmals beleidigt oder haben Sie diskriminierende Äußerungen gehört? Dann melden Sie dies bei Unia. Wir prüfen jede Meldung mit Blick auf geltendes Antidiskriminierungsrecht und beraten und unterstützen Sie.

In Belgien gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Viele mündliche Beleidigungen fallen unter dieses Recht und sind somit nicht strafbar. Dennoch gibt es Situationen, in denen öffentliche Beleidigungen oder Äußerungen sehr wohl strafbar sind.

Haben Sie Zweifel, wie ein bestimmter Vorfall einzuschätzen ist? Auch wenn die Grenzen der freien Meinungsäußerung anscheinend nicht überschritten wurden, ist es sinnvoll, den Vorfall zu melden. Dies hilft uns, nah am Geschehen zu bleiben und einen Blick darauf zu haben, was in der Gesellschaft vor sich geht.

Wie lassen sich Äußerungen und Beleidigungen beweisen?

Mündliche Hassäußerungen und Beleidigungen lassen sich oft nur schwer beweisen. Hier dennoch einige Tipps:

  • Waren weitere Personen anwesend? Bitten Sie diese Personen, den Vorfall oder das Gesagte zu bezeugen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und achten Sie darauf, dass in dem Protokoll ausdrücklich erwähnt wird, dass es um ein geschütztes Merkmal ging, wie Ihre Hautfarbe, Ihren Glauben, Ihre sexuelle Orientierung usw.  
  • Fordern Sie auch stets eine Kopie des Protokolls an.
  • Achten Sie darauf, dass Sie als geschädigte Person vermerkt sind. So werden Sie am Ende über das Urteil oder die Entscheidung informiert.

Achtung: Unia kann nur auf Anfrage des Opfers selbst einen Fall eröffnen. Wenn Sie Zeuge von Hassäußerungen waren, sollten Sie das Opfer dazu bewegen, das Geschehen bei Unia zu melden.