Gewalt oder Diskriminierung durch die Polizei

Zu den wichtigsten Aufgaben der Polizei gehört es, die Bürger zu schützen. Dennoch gibt es hin und wieder auch Polizeibeamte, die diskriminieren, Hassbotschaften verbreiten oder Hassdelikte verüben.

    Diskriminierendes Verhalten

    Beispiel: Ein Polizeibeamter kontrollierte systematisch die Identität von Bürgern dunklerer Hautfarbe.

    Polizeibeamte sind Ordnungshüter und haben somit gewisse Befugnisse. Die Antidiskriminierungsgesetzgebung schreibt eine eigene Behandlung für Beamte (also auch Polizeibeamte) vor, die ihr Amt in diesem Zusammenhang missbrauchen und sich diskriminierend verhalten.

    Polizeibeamte können strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie jemanden aufgrund eines geschützten Merkmals diskriminieren. Dabei droht ihnen eine Haftstrafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren.

    Hassbotschaften und Hassdelikte

    Beispiel: Ein Polizeibeamter hatte auf einer Facebook-Seite zu Hass gegen Ausländer angestiftet.

    Es gibt auch Polizeibeamte, die Hassbotschaften verbreiten und Hassdelikte begehen.

    Eine Hassbotschaft ist jede Äußerung, die Hass gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen verbreitet, fördert, rechtfertigt oder hierzu aufruft.

    Ein Hassdelikt ist eine Straftat, die sich gezielt gegen eine Person richtet und ein gesetzlich geschütztes Merkmal dieser Person, wie ihre Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Behinderung usw. Dabei kann es sich beispielsweise um Schläge, Verletzungen, Erniedrigungen oder Beleidigungen handeln.

    Fühlen Sie sich von einem Polizeibeamten diskriminiert?

    Dann melden Sie dies bei Unia und benutzen Sie hierzu unser Meldeformular. Unia wird Sie informieren und begleiten.

    Sie können auch Beschwerde bei einem der drei spezifischen Kontrollorgane für die Polizei einreichen:

    • Der Ständige Ausschuss für die Kontrolle über die Polizeidienste prüft die Beschwerden der Bürger über Handlungen oder Methoden von Polizeidiensten. Unia hat übrigens ein Zusammenarbeitsprotokoll mit diesem Ausschuss unterzeichnet.
    • Jede lokale Polizeizone oder der föderale Polizeidienst hat einen Dienst Interne Kontrolle. Dieser Dienst untersucht Beschwerden oder Meldungen über das polizeiliche Auftreten eines Korps-Mitglieds. Um den Dienst Interne Kontrolle zu kontaktieren, wenden Sie sich an die betreffende Polizeizone oder den Polizeidienst.
    • Die Generalinspektion untersucht Beschwerden der Bürger über das Verhalten eines Polizeibeamten oder die Arbeitsweise eines Polizeidienstes.