Antisemitismus nach wie vor leidige Realität, vor allem im Internet

27 Januar 2018
Handlungsfelder: Aller Aktionsbereiche
Diskriminierungsgrund: Racism

Heute vor 73 Jahren wurden die Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz befreit. Der Antisemitismus jedoch ist immer noch nicht überwunden. 2016 gingen bei Unia sage und schreibe 109 Meldungen wegen antisemitischer Tatbestände ein, mehr als doppelt so viele wie 2015. Der Fokus hat sich allerdings verschoben. Während die Zahl der verbalen Aggressionen zurückging, stieg die Zahl der antisemitischen Äußerungen im Internet weiter an. 

    Als Menschenrechtsorganisation hat Unia seit 1995 den Auftrag, in Situationen einzuschreiten, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Leugnung des Holocaust fallen („Negationismus“). An dieser Stelle möchten wir an einige markante Rechtsfälle zu antisemitischen Äußerungen aus der jüngeren Vergangenheit erinnern. 

    „Tod den Juden“

    In den Jahren 2001 und 2002 wurden wiederholt Gepäckstücke von Fluggästen aus oder nach Tel Aviv mit antisemitischen Parolen wie „dreckiger Jude“ und „Tod den Juden“ oder mit Hakenkreuzen in Kreide beschmiert. Es stellte sich heraus, dass der Täter ein Mann war, der für einen Subunternehmer des Flughafens arbeitete.

    Das damalige Zentrum (jetzt Unia) und der Verband jüdischer Organisationen in Belgien CCOJB traten dem Gerichtsverfahren als Zivilpartei bei. 2006 wurde der Täter vom Korrektionalgericht Brüssel verurteilt.

    „Hamas, Hamas, alle Juden ab ins Gas“

    Bei einem Hallenfußballspiel zwischen Belgien und Israel im Jahr 2004 stand ein Mann im Publikum auf und beschimpfte die Spieler der israelischen Mannschaft mit Drohungen wie „Tod den Juden“, „Heil Hitler“ und „Hamas, Hamas, alle Juden ab ins Gas“. Auch andere Fans stachelte er auf. Mehrere israelische Spieler wurden bespuckt, und das Spiel musste unterbrochen werden.

    Unia, das Forum für jüdische Organisationen FJO und die Stadt Hasselt sind dem Gerichtsverfahren als Zivilpartei beigetreten. 2007 verurteilte das Korrektionalgericht Hasselt den Mann zu einer Arbeitsstrafe von 100 Stunden und einer Ersatzgefängnisstrafe von sieben Monaten wegen Anstiftung zum Judenhass.  

    „Adolf, du hattest gut angefangen, durftest aber nicht weiter machen“

    2012 postete ein Mann Hassbotschaften unter einem Artikel in Joods Actueel, in denen er zu Gewalt gegen Juden und Marokkaner aufrief. So postete er: „Ich will ebenfalls eine befreite Zone. Nein, ich will wieder Gaskammern, damit das eklige stinkende Dreckspack von hier oben auch mal eine saubere Dusche bekommt (für die stinkende jüdische Haut gibt es nichts Besseres als Zyklon B).“

    Unia trat dem Gerichtsverfahren als Zivilpartei bei. 2015 verurteilte das Korrektionalgericht Antwerpen den Mann zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung und zu einer Geldbuße. Darüber hinaus wurden dem Mann für die Dauer von fünf Jahren gewisse Bürgerrechte entzogen.

    „Die Gaskammern als eine Randnotiz der Geschichte bezeichnen, ist das so falsch?“

    2014 verklagte die CCOJB (ein Dachverband französischsprachiger jüdischer Vereinigungen) den ehemaligen Abgeordneten Laurent Louis wegen negationistischer und antisemitischer Äußerungen in seinem Blog. So schrieb er: „Jean-Marie Le Pen sagte, dass die Gaskammern nur eine Randnotiz der Geschichte des Zweiten Weltkriegs sind, und das mag schockieren, doch wenn man etwas genauer darüber nachdenkt: Ist das wirklich so falsch?“ Unia ist dem Gerichtsverfahren beigetreten. 

    Laurent Louis wurde 2015 in erster Instanz vom Korrektionalgericht Brüssel zu sechs Monaten Haftstrafe mit fünf Jahren auf Bewährung, einer Geldbuße von 18.000 Euro und dem Verlust des passiven Wahlrechts während sechs Jahren verurteilt. Der Appellationshof setzte die Verkündung dieser Strafe für die Dauer von fünf Jahren aus, solange der ehemalige Parlamentarier bestimmte Auflagen erfüllt. So muss er unter anderem in den kommenden fünf Jahren die Konzentrationslager Auschwitz, Dachau, Majdanek, Birkenau und Treblinka besichtigen. Von jedem Besuch muss er in seinem Blog berichten.

    2018: Gerichtsverfahren zum Anschlag auf das Jüdische Museum

    Auch in dem Gerichtsverfahren, das dieses Jahr zu dem tödlichen Anschlag vom 24. Mai 2014 auf das Jüdische Museum angelaufen ist, tritt Unia als Zivilpartei auf. Die Brüsseler Ratskammer hat diese Woche entschieden, dass die drei Verdächtigen sich vor dem Assisenhof verantworten müssen. 

    Meldung erstatten lohnt sich

    Waren Sie selbst Zeuge antisemitischer oder holocaustleugnender  Äußerungen? Melden Sie diese Vorfälle ganz einfach bei Unia. Wir helfen Ihnen kostenlos und in aller Vertraulichkeit weiter. 

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