Die Deutschsprachige Gemeinschaft setzt sich gegen Diskriminierung ein

18 Dezember 2012

Zu Beginn des Jahres 2012, hat die Deutschsprachige Gemeinschaft ein Dekret zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung verabschiedet. Dieses Dekret verbietet Diskriminierung auf Grund von 19 geschützten Merkmalen (unter anderem der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Geschlechtes und verwandter Gebiete wie die Schwangerschaft oder aber die Geschlechtsumwandlung, eines physischen oder genetischen Merkmals …)

Welche Ergebnisse und Auswirkungen bringt dieses Dekret mit sich? Was hat die DG in diesem Bereich unternommen?  Wie wird Diskriminierung auf lokaler Ebene bekämpft? Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung sowie das Institut für die Gleichstellung von Männern und Frauen haben ein Treffen organisiert, das auf diese Fragen eingeht. Es findet am 18. Dezember in Eupen statt, in Anwesenheit des Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Herrn Karl-Heinz Lambertz, und des Ministers für Familie, Gesundheit und Soziales, Herrn Harald Mollers. 

Laut Ministerpräsident Karl-Heinz Lambertz stellt die  "…Gleichbehandlung aller Bürger einen fundamentalen Grundwert unserer Gesellschaft dar, der entsprechend in den Behörden und Diensten der DG hochgehalten wird. In diesem Geiste wurde das Dekret zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung erarbeitet, für dessen Umsetzung die Gemeinschaft mit dem Zentrum für Chancengleichheit und dem Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf verlässliche und erfahrene Partner zählen kann."

Laut Minister Harald Mollers wurde „Ein weiterer Meilenstein der Zusammenarbeit zwischen der DG und dem Zentrum für Chancengleichheit [wurde] im Juni 2012 mit der Unterzeichnung eines Abkommens zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung erreicht. Die Bewohner der DG erhalten mit dem Zentrum eine neutrale, vertrauenswürdige Anlaufstelle, die auch deutschsprachiges Personal zur Verfügung stellt, um sich für ihre Interessen bei der Gleichberechtigung einzusetzen".

Nachdem das Antidiskriminierungsrecht 2012 durch die Verabschiedung des Dekrets zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch einmal gestärkt wurde,  wird es auch 2013 strukturelle Fortschritte geben. Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung sowie das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern avancieren nämlich zu interföderalen Instanzen, womit sie sowohl für föderale als auch für regionale und gemeinschaftliche Angelegenheiten zuständig sind. Ziel ist es, ein für alle Bürger klares, vollständiges und kohärentes System zu schaffen und praktisch eine zentrale Anlaufstelle zu bieten, ungeachtet der Regierungsebene und des jeweiligen Aufgabenbereichs.

„Zugleich werden wir schrittweise ein dezentrales, bürgernäheres Netz zur Bekämpfung von Diskriminierung einrichten. In der Wallonischen Region wird dies insbesondere vor Ort in unserer Zusammenarbeit mit den Espaces Wallonie zum Ausdruck kommen, auch dem in Eupen“, erklärte Edouard Delruelle, stellvertretender Direktor des Zentrums.

Auf lokaler Ebene geht es ebenfalls voran.  „Wir erhalten immer häufiger Anfragen von Städten und Gemeinden und möchten unsere Erfahrung noch stärker einbringen, in Form von Treffen, Dokumentationen, Rechtsberatungen, Weiterbildungen usw. Die lokale Ebene ist eine überaus wichtige Stufe, auf der die Chancengleichheitspolitik ansetzen muss. Immer mehr Städte und Gemeinden engagieren sich in Form von gezielten Projekten oder von Plänen zur Förderung der Vielfalt. Einige haben den Aufgabenbereich der Chancengleichheit einem Schöffen oder einer Schöffin zugeteilt, was die Umsetzung einer lokalen Vielfalts- und Antidiskriminierungspolitik natürlich erleichtert“, stellt Edouard Delruelle fest.

In diesem Sinne haben das Zentrum und das Institut eine Broschüre für Chancengleichheit in der Gemeinde vorgestellt. Diese Informationsschrift soll den Städten und Gemeinden helfen, eine lokale Politik zur Förderung der Gleichheit unter den Bürgern zu entwickeln, sowohl in den Gemeindeverwaltungen und -ämtern als auch im Personalmanagement. „Chancengleichheit ist eine bereichsübergreifende Aufgabe“  hat Michel Pasteel, Direktor des Instituts für die Gleichstellung von Frauen und Männern, noch einmal betont. „Sie ist nicht nur als Ziel, sondern auch als Arbeitsmethode zu verstehen. Oder anders ausgedrückt: Sie muss in sämtliche Zuständigkeitsbereiche und Regierungs- oder Verwaltungsebenen einfließen.“

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