Gehörlose Fahrer können ohne ärztliches Attest eine Autoversicherung abschließen
Bei Unia haben sich mehrere gehörlose Personen gemeldet die Schwierigkeiten beim Abschluss einer Autoversicherung hatten. Der Versicherer verlangte ein ärztliches Attest in dem die Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen bestätigt wurde.

Der Königliche Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein besagt dass gehörlose Personen prinzipiell fahrtütig sind. Darüber hinaus wird der Führerschein nur ausgehändigt nachdem der Anwärter eine Erklärung unterzeichnet hat in der er oder sie bestätigt dass er oder sie keinem der im Königlichen Erlass aufgeführten Krankheitsbilder betroffen ist. Ein ärztliches Attest zu verlangen ist daher nicht notwendig und für gehörlose Menschen stigmatisierend.
Im Anschluss an Unia Einschreiten hat die Versicherungsgesellschaft eingesehen dass ihre Kommunikation in diesem Bereich falsch war. Gehörlose Kunden dürfen zukünftig ohne Vorlage des Attests eine Autoversicherung abschliessen.
Vergleichbare Artikel
Fluggesellschaft lässt Zugänglichkeitsprüfung durchführen
Zwei Personen mit Behinderung meldeten Unia zwei verschiedene Fälle, in denen sie die Dienstleistung derselben Fluggesellschaft als diskriminierend empfanden. Es geht um eine europäische Fluggesellschaft, die Flüge von und nach Belgien anbietet.
Behörden müssen mehr für Menschen mit Behinderungen tun, sagt Unia
Es ist noch ein weiter Weg, bis Menschen mit Behinderungen einen echten Platz in einer inklusiven Gesellschaft haben. Zu diesem Schluss kommt Unias letzter Bericht der über die Achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht wird zu Ehren des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. "Es ist an der Zeit, dass die Regierungen ihre Versprechen einhalten", sagt Unias Direktor Patrick Charlier.