Gehörlose Fahrer können ohne ärztliches Attest eine Autoversicherung abschließen

20 Juni 2018
Diskriminierungsgrund: Behinderung

Bei Unia haben sich mehrere gehörlose Personen gemeldet die Schwierigkeiten beim Abschluss einer Autoversicherung hatten. Der Versicherer verlangte ein ärztliches Attest in dem die Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen bestätigt wurde. 

Der Königliche Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein besagt dass gehörlose Personen prinzipiell fahrtütig sind. Darüber hinaus wird der Führerschein nur ausgehändigt nachdem der Anwärter eine Erklärung unterzeichnet hat in der er oder sie bestätigt dass er oder sie keinem der im Königlichen Erlass aufgeführten Krankheitsbilder betroffen ist. Ein ärztliches Attest zu verlangen ist daher nicht notwendig und für gehörlose Menschen stigmatisierend.

Im Anschluss an Unia Einschreiten hat die Versicherungsgesellschaft eingesehen dass ihre Kommunikation in diesem Bereich falsch war. Gehörlose Kunden dürfen zukünftig ohne Vorlage des Attests eine Autoversicherung abschliessen.