Unia-Kampagne zum Wahlrecht von Personen mit Behinderung

29 November 2017

2018 und 2019 stehen wieder Wahlen an. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember startet Unia eine neue Kampagne, um das Bewusstsein der Bürger für das Wahlrecht aller zu schärfen. 

Wählen ist ein Grundrecht, kein Vorrecht einiger

Wählen ist ein Grundrecht, eine unverzichtbare Säule der Demokratie, des Mitspracherechts aller Bürger.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Belgien ratifiziert hat, ruft dies in Art. 29 unmissverständlich in Erinnerung: Die Vertragsstaaten garantieren „sicherzustellen, dass Men­schen mit Behin­derun­gen gle­ich­berechtigt mit anderen wirk­sam und umfassend am poli­tis­chen und öffentlichen Leben teil­haben kön­nen, sei es unmit­tel­bar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterin­nen, was auch das Recht und die Möglichkeit ein­schließt, zu wählen und gewählt zu wer­den“.

Hat Ihnen jemand gesagt, dass Sie nicht wählen können? Hatten Sie keinen Zugang zu Informationen über die Wahlprogramme? Haben Sie immer wieder Schwierigkeiten, zum Wahllokal zu kommen? Finden Sie keine geeignete Wahlkabine? Hat noch niemand mit Ihnen darüber gesprochen, wählen zu gehen? Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie eine Person mit Behinderung sind. „Dabei ist Wählen ein Grundrecht und kein Vorrecht einiger. Unia wird weiter daran arbeiten, nicht nur das Umfeld der Betroffenen zu sensibilisieren, sondern auch die Behörden, damit die Gleichberechtigung aller Bürger auch bei den Wahlen zur Realität wird“, betont Patrick Charlier, Direktor von Unia.

Unia fordert ein Wahlgesetzbuch mit klaren Regeln zu Begleitpersonen

Unia plädiert bereits seit Jahren für mehr Klarheit in der Wahlgesetzgebung, was die Begleitung und Unterstützung in der Wahlkabine betrifft. Manchmal ist eine Vertrauensperson zugelassen, manchmal nicht. In letzterem Fall übernimmt der Vorsitzende des Wahlbüros oder einer der Wahlhelfer dann diese Aufgabe. Dass überhaupt Unklarheit in dieser Frage herrscht, ist auf einen Fehler in den sukzessiven Überarbeitungen von Artikel 143 des Wahlgesetzbuches zurückzuführen.

Unia hat nun die Zusicherung erhalten, dass der FÖD Inneres die undeutlichen Absätze abändern wird, um für Rechtssicherheit in diesen Bestimmungen zu sorgen. „Wenn ein Wähler mit Behinderung nicht in der Lage ist, alleine in die Wahlkabine zu gehen oder seine Stimme abzugeben, kann er künftig mit Genehmigung des Vorsitzenden des Wahlbüros eine Begleitperson oder eine Hilfe mitnehmen“, erklärt Patrick Charlier. Nach Angaben des FÖD Inneres wird diese Änderung 2018 in Kraft treten. 

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