Schutz der Menschenrechte in der Europäischen Union

Als Hauptregelwerk in Sachen Menschenrechte gilt für die Europäische Union die EU-Grundrechtecharta („Charta der Grundrechte der Europäischen Union“), während der Gerichtshof und die Agentur für Grundrechte in diesem Zusammenhang die Hauptinstanzen sind.

    1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union

    Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (kurz „EU-Grundrechtecharta“) wurde am 7. Dezember 2000 proklamiert und gilt als Hauptregelwerk (neben anderen Rechtstexten, siehe hierzu die Website der Europäischen Union) zu den Menschenrechten in der Europäischen Union.

    • Diese Charta enthält alle bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte der europäischen Bürger, wie das Recht auf Freiheit, auf Sicherheit, auf Sozialhilfe und auf Nichtdiskriminierung.

    2. Gerichtshof der Europäischen Union

    • Der Gerichtshof wacht über die Achtung der in der Charta verankerten Grundrechte.

    Sollte also ein EU-Mitgliedstaat eines dieser Grundrechte verletzen, kann man sich an den Gerichtshof der Europäischen Union wenden. Dies geschieht in der Regel indirekt: Ein innerstaatlicher Richter fragt den Gerichtshof, wie er das Recht der EU auslegen soll.

    3. Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

    Die FRA (Fundamental Rights Agency) wurde 2007 geschaffen. Es handelt sich dabei um eine unabhängige Institution zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in der EU.

    • Die FRA sammelt, analysiert und teilt Daten über die Grundrechte in der Europäischen Union. Sie führt Arbeiten und Untersuchungen durch und veröffentlicht Stellungnahmen zu bestimmten Themen. Sie berät sich mit der Zivilgesellschaft und sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Grundrechte.