Schutz der Menschenrechte in den Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen haben sich auf mehrere Menschenrechtsmechanismen geeinigt, um die Achtung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten sicherzustellen.

1. Allgemeine regelmäßige Überprüfung

Bei der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, kurz UPR) der Vereinten Nationen wird kontrolliert, inwiefern jeder Staat die Menschenrechte achtet und schützt. Die UPR regt den Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und den Regierungen über die Menschenrechtslage in den einzelnen Staaten an.

Die Überprüfung wird von der UPR-Arbeitsgruppe geleitet. Alle UN-Mitgliedsstaaten gehören dieser Arbeitsgruppe an. Sie kommen dreimal im Jahr in Genf zusammen, wobei in einer Sitzung jeweils 14 Staaten überprüft werden.

Wie?

Jeder Staat wird von den anderen Mitgliedsstaaten bewertet. Arbeitsgrundlage hierfür sind die Beiträge der verschiedenen Akteure:

  • Der überprüfte Staat legt eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen vor, mit denen die bei der vorigen UPR formulierten Empfehlungen umgesetzt werden oder werden sollen.
  • Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen (für Belgien ist dies UNIA) reichen einen Parallelbericht ein (den Parallelbericht 2020 von Unia finden Sie hier), und auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen können einen sogenannten  „Schattenbericht“ einreichen. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte fasst diese Berichte dann zusammen. Sind Sie eine NRO und möchten Sie zur Bewertung Belgiens beitragen? Dann besuchen Sie unsere Webseite „Internationale Berichterstattung“.
  • Das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) trägt die Informationen der einzelnen Organisationen, der Zivilgesellschaft, der Presse, der Sonderverfahren und der Vertragsorgane der Vereinten Nationen zusammen, um eine Übersicht über die Entwicklung der Menschenrechtslage in dem überprüften Staat seit der vorigen Überprüfung zu erstellen.

Verfahrensschritte:

  1. Vorbereitung der Überprüfung: Die Staaten, die Organisationen und Organe der Vereinten Nationen (Ausschüsse, Agenturen, Sonderberichterstatter, Arbeitsgruppen usw.) und die anderen Beteiligten legen Berichte zur Menschenrechtslage in ihrem Staat vor.
  2. Vorbereitende Sitzung (Pre-Session): Die Zivilgesellschaft und die NMRI können anhand ihres Berichts Plädoyers an die Staaten richten, die dann ihrerseits bei der Überprüfung Belgiens die betreffenden Anliegen vorbringen können.
  3. Überprüfung: Sie findet in einer Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Der überprüfte Staat stellt seinen Staatenbericht vor und antwortet auf die Fragen und Bemerkungen der anderen Mitgliedsstaaten. NMRI mit A-Status können in dieser Sitzung kurz ihren Standpunkt vortragen. Der überprüfte Staat erhält Empfehlungen und kann sie annehmen oder ablehnen.
  4. Annahme des Berichts: Zu jeder Überprüfung wird eine Woche danach ein Berichtsentwurf veröffentlicht. Drei oder vier Monate später wird dann der Abschlussbericht angenommen.
  5. Umsetzung der Empfehlungen: Der Staat setzt die von ihm angenommenen Empfehlungen um. Die NMRI und die Zivilgesellschaft müssen den Staat regelmäßig an seine Selbstverpflichtungen erinnern.

2. Verfahren zur Berichterstattung pro Konvention: Standard- oder vereinfachtes Verfahren

Es gibt zwei Arten von Verfahren, um über die Einhaltung der einzelnen Konventionen durch die Staaten zu wachen: das Standardverfahren und das vereinfachte Verfahren.

Bei jedem Verfahrensschritt kommt der Zivilgesellschaft und den nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) eine bestimmte Rolle zu. Hier finden Sie die Schlüsseldaten pro Berichterstattungszyklus.

Das Standardverfahren

  1. Vorbereitung und Vorlage des Berichts durch den bewerteten Staat.
  2. Der Ausschuss übermittelt den Staaten eine Liste mit Fragen.
  3. Der Staat beantwortet diese Fragen schriftlich. Die NRO und die NMRI können dem Ausschuss ihren eigenen Bericht vorlegen und somit den vom Staat mitgeteilten Informationen widersprechen oder sie nuancieren. 
  4. Konstruktiver Dialog zwischen dem Ausschuss und der Delegation des Vertragsstaates in der Ausschusssitzung. Die NMRI und die zivilgesellschaftlichen Organisationen können mündliche Informationen hinzufügen, mit dem Ausschuss zusammenkommen und dem Dialog als Beobachter beiwohnen.
  5. Der Ausschuss veröffentlicht seine „abschließenden Bemerkungen“ in einem Dokument, das Feststellungen und Empfehlungen enthält.
  6. Verfahren zur Begleitung und Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses. Die NMRI und die zivilgesellschaftlichen Organisationen können schriftliche Informationen zu dem Begleitverfahren liefern und für die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat plädieren.

Das vereinfachte Verfahren

Bei dem vereinfachten Verfahren entfällt der erste Schritt. Die Bewertung beginnt direkt mit der Liste von Fragen, die der Ausschuss den einzelnen Staaten stellt.

Die NMRI und die zivilgesellschaftlichen Organisationen können dem Ausschuss Fragen vorschlagen, die an den Staat zu richten sind, je nachdem, wie seine Bewertung für die Umsetzung der vorigen Empfehlungen ausfällt.

Die Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der NMRI bei den folgenden Schritten ist die gleiche wie beim Standardverfahren.

  1. Der Ausschuss übermittelt den Staaten eine Liste mit Fragen.
  2. Der Staat beantwortet diese Fragen schriftlich. Die NRO und die NMRI können dem Ausschuss ihren eigenen Bericht vorlegen und somit den vom Staat mitgeteilten Informationen widersprechen oder sie nuancieren. 
  3. Konstruktiver Dialog zwischen dem Ausschuss und der Delegation des Vertragsstaates in der Ausschusssitzung. Die NMRI und die zivilgesellschaftlichen Organisationen können mündliche Informationen hinzufügen, mit dem Ausschuss zusammenkommen und dem Dialog als Beobachter beiwohnen.
  4. Der Ausschuss veröffentlicht seine „abschließenden Bemerkungen“ in einem Dokument, das Feststellungen und Empfehlungen enthält.
  5. Verfahren zur Begleitung und Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses. Die NMRI und die zivilgesellschaftlichen Organisationen können schriftliche Informationen zu dem Begleitverfahren liefern und für die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat plädieren.

3. Konventionen und Ausschüsse zur Durchsetzung der Menschenrechte

Die Vereinten Nationen haben mehrere Ausschüsse, deren Befugnisse auf speziellen Abkommen gründen.

Die Ausschüsse überwachen die Anwendung der Konventionen in den Staaten, die sie ratifiziert haben.

Dies wird je nach Ausschuss in zwei verschiedenen Arten von Verfahren kontrolliert: in einem Standard- oder einem vereinfachten Verfahren. Die Verfahren sind unten dargelegt, wobei für jeden Ausschuss die Art des angewandten Verfahrens angegeben ist. Auf unserer Webseite sind alle wichtigen Daten und Schritte pro Verfahren aufgeführt.

Ausschüsse

Berichterstattungsverfahren

Zusammensetzung

CRPD: UN-Ausschuss für die Rechte von Personen mit Behinderungen

Vereinfachtes Verfahren.

Organ aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten, die von den Mitgliedsstaaten für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden und die Anwendung der UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen.

CCPR: UN-Menschenrechtsausschuss 

Vereinfachtes Verfahren.

Organ aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten, die von den Mitgliedsstaaten für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden und die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte überprüfen.

CESCR: UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Vereinfachtes Verfahren.

Organ aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten, die von den Mitgliedsstaaten für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden und die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überprüfen.

CAT: UN-Ausschuss gegen Folter

Vereinfachtes Verfahren.

Organ aus 10 unabhängigen Expertinnen und Experten, die von den Mitgliedsstaaten für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden und die Anwendung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe überprüfen.

CERD: UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

Standardverfahren.

Organ aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten, die von den Mitgliedsstaaten für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung überprüfen.

CRC: UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes

Standardverfahren.

Organ aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten, die von den Mitgliedsstaaten für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden und die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes überprüfen.

CEDAW: UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau

Vereinfachtes Verfahren.

Organ aus 23 unabhängigen Expertinnen und Experten, die von den Mitgliedsstaaten für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden und die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau überprüfen.