Schutz der Menschenrechte im Europarat

Dem Europarat gehören 47 Staaten an. Diese zwischenstaatliche Organisation setzt sich insbesondere für den Schutz der Menschenrechte und die Stärkung der Demokratie ein.

1. Achtung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten

Die Europäische Menschenrechtskonvention hält die Rechte und Grundfreiheiten fest, die der Mitgliedstaat jedem Bürger und jeder Bürgerin bei sämtlichen Maßnahmen und Entscheidungen zusichern muss. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt sicher, dass alle Mitgliedstaaten die in der Konvention verankerten Rechte achten.

Das Beschwerdeverfahren umfasst folgende Schritte:

  1. Beschwerde: Jede Person, die der Meinung ist, dass ein Mitgliedstaat ihre in der Konvention verankerten Rechte verletzt, kann Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen (in der Regel mit dem Beistand ihres Anwalts oder ihrer Anwältin).
  2. Zulässigkeit: Eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (zum Beispiel müssen bestimmte Fristen eingehalten werden und die Rechtsbehelfe vor den innerstaatlichen Gerichten müssen bereits erschöpft sein). 2018 wurden 93 % der Beschwerden für unzulässig erklärt.
  3. Entscheidung: Wenn die Beschwerde zulässig ist, prüft der Gerichtshof den Fall und trifft dann eine Entscheidung. Mit dieser Entscheidung urteilt der Gerichtshof, ob seines Ermessens ein Grundrecht verletzt wurde oder nicht, und legt hierzu seine Argumente dar.
  4. Umsetzung: Der Ministerrat beschließt die Modalitäten, unter denen die Entscheidung des Gerichtshofs zur Anwendung kommen soll. Die Staaten sind nämlich verpflichtet, sich an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu halten.

2. Europäische Sozialcharta: Zusicherung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte

Die Europäische Sozialcharta (revidiert) ist ein völkerrechtliches Abkommen des Europarates, das bestimmte wirtschaftliche und soziale Rechte zusichert (in den Bereichen Beschäftigung, Wohnen, Gesundheit, soziale Sicherheit usw.).

Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte setzt sich aus 15 unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen, die damit beauftragt sind, die Einhaltung der Europäischen Sozialcharta in den Mitgliedstaaten zu überprüfen.

Die Staaten legen in regelmäßigen Zeitabständen Staatenberichte über die Umsetzung der Europäischen Sozialcharta vor. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte überprüft, ob die dargelegten Situationen keinen Verstoß gegen die Charta darstellen. Lesen Sie hier den 17. Staatsbericht Belgiens.

Die Sozialpartner und bestimmte Nichtregierungsorganisationen können Beschwerden beim Europäischen Ausschuss für soziale Rechte einreichen, wenn ein Staat gegen die Charta verstößt (in diesem Verfahren darf es jedoch nicht um individuelle Situationen gehen).

Im Juni 2023 hat Unia zusammen mit dem Föderales Institut für den Schutz und die Förderung von Menschenrechte, dem Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Délégué général des droits de l'enfant einen Parallelbericht erstellt. Dieser Parallelbericht ist eine Antwort auf den von Belgien im Jahr 2022 vorgelegten Bericht und widmet sich der Überwachung der Verurteilungen Belgiens durch den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte im Rahmen des Beschwerdeverfahrens. In diesem Bericht wird insbesondere ein Stand der Achtung der Grundrechte für Fahrende, für Menschen mit schweren Behinderungen, die in Heimen leben, und für Studierende mit geistiger Behinderung in der Französischen Gemeinschaft dargelegt.

3. Europäischer Kommissar für Menschenrechte

Der Kommissar für Menschenrechte ist eine Person, die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Mandatsdauer von 6 Jahren gewählt wird. Er arbeitet unabhängig und hat den Auftrag, für Menschenrechte zu sensibilisieren und über die Einhaltung der Menschenrechte durch die Staaten zu wachen. Hierzu kann er Besuche und Besichtigungen vor Ort abstatten, Berichte verfassen und allgemeine oder themenspezifische Empfehlungen formulieren.

4. Fachausschüsse

Innerhalb des Europarates arbeiten mehrere Fachausschüsse an bestimmten Themen.

  • CPT: Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.
  • ECRI: Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Dieses Gremium ist damit beauftragt, über die Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in Europa zu wachen. Die ECRI wendet hierzu in jedem Land ein Monitoring-System an und steht dabei in Beziehungen zu der Zivilgesellschaft und den nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI).
  • Lanzarote-Ausschuss: Ausschuss der Vertragsstaaten des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.
  • GREVIO: Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.
  • GRETA: Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel.