Was geschieht mit Ihrer Meldung?
Hier erfahren Sie, was Unia nach Eingang Ihrer Meldung unternehmen kann.

Haben Sie Unia eine Diskriminierung gemeldet?
- Wenn Sie angegeben haben, dass Sie keine direkte Antwort von Unia erwarten, wird Ihre Meldung erst einmal registriert und geprüft.
- Haben Sie angegeben, dass Sie eine Antwort von Unia erwarten? Und erfüllt Ihre Meldung die Zulässigkeitskriterien?
1. Unia prüft erst einmal, ob es wirklich für den gemeldeten Fall zuständig ist.
- Wenn nicht, verweisen wir Sie bei Möglichkeit an die zuständige Stelle.
- Wenn Unia einen Fall eröffnet hat, unterziehen wir Ihre Meldung einer eingehenden Prüfung.
Unia est compétent ? Il procède à un examen plus approfondi de votre situation.
2. Danach entscheiden wir uns für eine Verfahrensweise, wie wir in dem von Ihnen gemeldeten Fall vorgehen:
- Wir können Sie über Ihre Rechte informieren, Ihnen je nach Situation und Rechtslage nähere Auskünfte geben oder wir können Sie an eine Dienststelle oder Instanz verweisen, die mehr Sachkompetenz in dieser Angelegenheit besitzt und Ihnen effizienter helfen kann. In diesem Fall leisten wir keine zusätzliche Begleitung.
- Wir können Ihre Akte aktiv weiterverfolgen, indem wir beispielsweise Kontakt zu den betreffenden Personen aufnehmen, um Verhandlungen mit ihnen aufzunehmen. In manchen Fällen können wir den Fall auch vor Gericht bringen (natürlich nur mit Ihrer Einwilligung).
- In anderen Fällen kann es sein, dass die Meldung nicht aktiv weiterverfolgt wird, doch halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Wenn Sie die Option „Ich wünsche eine Antwort von Unia“ gewählt haben, halten wir Sie über die weiteren Schritte zu Ihrer Meldung auf dem Laufenden.