Bewertung der Ersatzlösung für das IZOM-Kooperationsabkommen in der deutschsprachigen Gemeinschaft

Unia fordert eine Bewertung der genauen Folgen des neuen Abkommens und insbesondere seiner Auswirkungen auf den Zugang der Betroffenen zur Gesundheitsversorgung.

Dank der Kooperationsvereinbarung IZOM (Integratie zorg op maat = integrierte ärztliche Versorgung nach Maß) konnten belgische Einwohner aus den Provinzen Lüttich und Limburg sich in Deutschland und in den Niederlanden ärztlich versorgen lassen. Dabei konnten Sie auf flexiblere Verwaltungsformalitäten zählen. Diese Vereinbarung ist seit dem 30. Juni 2017 ausgelaufen. Inzwischen hat die Deutschsprachige Gemeinschaft ein neues Abkommen mit der Bezeichnung Ostbelgien-Regelung geschlossen. Dieses Protokoll gilt jedoch nur für Einwohner der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Sankt-Vith, Malmedy, Weismes, Baelen, Bleiberg und Welkenraedt für Behandlungen in Aachen, Bitburg-Prüm und Daun. Die Bürger werden außerdem von nun an einen größeren Verwaltungsaufwand haben und das Geld für Konsultationen selbst vorstrecken müssen.

Unia fordert eine Bewertung der genauen Folgen des neuen Abkommens und insbesondere seiner Auswirkungen auf den Zugang der Betroffenen zur Gesundheitsversorgung. Es muss sichergestellt werden, dass dieses neue Abkommen den Zugang bestimmter Bevölkerungsgruppen zur Gesundheitsversorgung nicht aus Vermögensgründen, aufgrund der sozialen Herkunft oder der Sprache behindert, da dies Kriterien sind, die unter die Antidiskriminierungsgesetze fallen.

Memorandum 2019

Diese Empfehlung ist Teil des Unia Memorandums für die Wahlen 2019.