Intensivierung der Bekämpfung von Cyberhass

Online-Hassreden sind eine eigenständige Straftat und als solche in der europäischen und belgischen Gesetzgebung verankert. In der Praxis haben wir jedoch festgestellt, dass die Bekämpfung von Cyberhass relativ wenig gegen all die Exzesse im Internet auszurichten vermag.

Abgesehen von der riesigen Menge an Hassbotschaften gibt es mehrere Gründe, die dies erklären. So sind beispielsweise eine Reihe belgischer Rechtsvorschriften unzureichend (siehe die Empfehlung zur Überarbeitung von Artikel 150 der Verfassung). Den Strafverfolgungsbehörden müssen auch mehr technische und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Unia ermutigt die föderale Regierung, eine Politik der Prävention und Strafverfolgung einzuschlagen, ausgestattet mit rechtlichen und praktischen Mitteln, die es ermöglichen, die Verheerungen durch Online-Hass einzudämmen. Da unsere Nachbarn (Deutschland, Frankreich usw.) und andere europäische Länder bereits Initiativen ergriffen haben, erscheint der Zeitpunkt günstig. So haben sich beispielsweise Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft auf Initiative der Europäischen Kommission im Mai 2016 zu einem Verhaltenskodex zur Eindämmung der Verbreitung solcher Nachrichten verpflichtet. Deshalb ist es nun de facto Sache der privaten Anbieter, die solche Dienste anbieten, festzustellen, welche Inhalte illegal sind. Neben dieser Selbstregulierung durch die sozialen Medien sind jedoch strukturelle Kontakte zwischen den nationalen Regierungen und diesen Plattformen erforderlich. Dies ist unerlässlich, wenn es darum geht, illegale Inhalte zu löschen. Die Plattformen sind jedoch immer noch weit davon entfernt, Beweise diesbezüglich zu liefern, obwohl der belgische Gesetzgeber sie dazu verpflichtet.

Initiativen und deren Umsetzung auf belgischer Ebene, z.B. durch deren Aufnahme in den Nationalen Sicherheitsplan (siehe oben), können dazu beitragen, Internetnutzer vor Hass zu schützen.

Memorandum 2019

Diese Empfehlung ist Teil des Unia Memorandums für die Wahlen 2019.