Unterstützung und Ermutigung der Sektoren und Unternehmen bei der Erarbeitung von Präventionsstrategien

16 Dezember 2018
Handlungsfelder: Arbeit
Diskriminierungsgrund: Aller Diskriminierungsgründe

Unias Empfehlungen beruhen auf der Erkenntnis, dass Vorbeugen besser ist als Heilen. Die Prävention von Diskriminierung ist die Herausforderung in den kommenden fünf Jahren.

Die Antidiskriminierungsvorschriften beschränken sich derzeit hauptsächlich auf ein Diskriminierungsverbot und rechtliche Schutzmaßnahmen. Es gibt jedoch noch keine explizite Rechtsgrundlage, die Arbeitgeber ermutigt, eine eigene Präventionspolitik zu handhaben. Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zur Verhinderung von Diskriminierung bieten jedoch die Möglichkeit, (vermutete) Diskriminierungsprozesse früher zu erkennen und intern angemessen darauf zu reagieren.

Unia ist der Meinung, dass die Verantwortung dafür in erster Linie bei den Sektoren liegt. Es ist Sache der Sozialpartner, innerhalb der einzelnen Sektoren Verhaltenskodizes, positive Maßnahmen oder Diversitätspläne zu entwickeln. Die Arbeitsminister der verschiedenen Regierungsebenen haben hierbei eine Aufgabe als treibende Kraft, notfalls mit dem entsprechenden Druck. Dies kann erreicht werden, indem die Inzwischen sind zehn Jahre verstrichen und diese Richtlinie ist immer noch nicht verabschiedet. Die Verabschiedung würde die Mitgliedstaaten jedoch zwingen, ihre Gesetzgebung gegebenenfalls anzupassen und einen besseren Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Zwar ist der gesetzliche Rahmen Belgiens einer der fortschrittlichsten (19 Diskriminierungsgründe, auch im Bereich Güter und Dienstleistungen), die Ratifizierung dieser Richtlinie würde jedoch die Möglichkeit eröffnen, auch in Bezug auf diese Aspekte den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.

Memorandum 2019

Diese Empfehlung ist Teil des Unia Memorandums für die Wahlen 2019.