Parallelberichts für den Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) (2021)
Wussten Sie, dass es in Belgien keinen gesetzlichen Rahmen gibt, der es einer Person, die einer Polizeikontrolle unterzogen wird, erlaubt, den Grund für diese Kontrolle zu erfahren? Oder dass es 12 Jahre gedauert hat, bis ein königlicher Erlass über positive Aktionen im Arbeitsmarkt für den privaten Sektor verabschiedet wurde; und dass dies für der öffentliche Sektor immer noch auf sich warten lässt? Oder dass Belgien sich auf der Konferenz von Durban (2001) verpflichtet hat, einen interföderalen Aktionsplan gegen Rassismus aufzustellen, aber dass die Ausarbeitung dieses Plans Anfang dieses Jahres (2021) begonnen wurde?
All diese Fragen und viele andere sind Gegenstand des Parallelberichts, den Unia und Myria für den Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) verfasst haben.
Als nationale Menschenrechtsinstitution sorgt die Unia dafür, dass jedes Mal, wenn Belgien einer periodischen Überprüfung unterzogen wird, ein Parallelbericht vorgelegt wird. Die UN-Ausschüsse nutzen diese Berichte, ebenso wie die der Zivilgesellschaft, als Grundlage für einen Dialog mit Belgien über die nationale Menschenrechtssituation und deren mögliche Verbesserungen.
Nach dem Dialog (genannt "konstruktiver Dialog") legen die Ausschüsse "abschließende Beobachtungen" vor, die ihre Bedenken und Empfehlungen an den Belgischen Staat enthalten.
Abschließende Beobachtungen des Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD)
Im April 2021 fand ein Dialog zwischen Belgien und CERD statt, auf der Grundlage des Staatenberichts und den Informationen die von Unia und den Verbänden eingebracht wurden. CERD hat diese abschließenden Beobachtungen zur Situation in Belgien angenommen.
Vergleichbare Publikationen
Jahresbericht 2020: Gefährdete Menschenrechte in Krisenzeiten

In diesem außergewöhnliches Jahr hat sich Unia weiterhin für Menschenrechte und Gleichberechtigung eingesetzt. Die Coronavirus-Pandemie wirkte wie ein Vergrößerungsglas. Menschen, die sich bereits in einer prekären Situation befanden, waren oft als erste oder am stärksten von Covid-19 oder den Gesundheitsmaßnahmen betroffen.
Jahresbericht 2017: Stillstand ist keine Option
2017 war ein bewegtes Jahr für Unia. Um unsere Themen wurde hitzig debattiert. Dies brachte den Kampf gegen Diskriminierung aber letztendlich weiter voran. So wurde 2017 in Brüssel eine Ordonnanz verabschiedet, die Praxistests gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz ermöglicht. Die Föderalregierung ist diesem Beispiel 2018 gefolgt, wenn auch in einem etwas vorsichtigeren Maße.
Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)
Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.
Jahresbericht 2016
Nie zuvor haben wir so viele Diskriminierungsfälle bearbeitet wie im Jahr 2016. Vor dem aktuellen Hintergrund, der durch Polarisierung, polemische Gesellschaftsdebatten, oberflächliche Tweets, „alternative Fakten“ und einen stark zunehmenden Arbeitsdruck geprägt ist, bemüht sich Unia weiterhin um Lösungen, die zu einer inklusiveren Gesellschaft führen.