Wohnen: Diskriminierung melden

Haben Sie bei der Wohnungssuche nicht die gleichen Chancen wie andere? Werden Sie unterschiedlich behandelt, weil Sie ein geschütztes Merkmal aufweisen? Will man Ihnen nicht die angemessenen Vorkehrungen gewähren, auf die Sie durch Ihre Behinderung Anrecht haben? Oder hat ein Eigentümer oder Immobilienmakler Ihnen gegenüber diskriminierende Bemerkungen geäußert? Melden Sie dies bei Unia.

Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt kommen sowohl während der Wohnungssuche als auch nach Vertragsunterzeichnung vor, wenn Sie die Wohnung bereits benutzen. Bei der Wohnungssuche geht es oft um diskriminierende Anzeigen und Dokumente oder die Ablehnung als Mieter oder selbst als Mietinteressent, der eine Besichtigung wünscht. Doch auch, wenn man die Wohnung bereits hat, kann es sein, dass man nicht die gleichen Chancen erhält, beispielsweise dann, wenn Sie angemessene Vorkehrungen aufgrund einer Behinderung benötigen.

Unia berät und unterstützt Sie. Geben Sie bei Ihrer Meldung unbedingt an, worin die unterschiedliche Behandlung besteht, welche angemessenen Vorkehrungen verweigert werden oder was genau gesagt wurde. Berichten Sie uns, welche Schritte Sie (eventuell) bereits selbst unternommen haben, wer daran beteiligt war und wo sich die Wohnung befindet.

Unia sucht stets gemeinsam mit Ihnen und allen Beteiligten nach einer ausgehandelten Lösung, wobei wir sowohl Ihre eigenen Rechte als auch die legitimen Bedenken der anderen Beteiligten berücksichtigen. Nur in Ausnahmefällen ziehen wir vor Gericht, und auch nur mit Ihrem Einverständnis.

Hier finden Sie nähere Informationen über den weiteren Werdegang Ihrer Meldung.