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12 März 2018

Richter stuft Folgen von Krebs erstmals als Behinderung ein

Der Arbeitshof Brüssel verurteilte einen Arbeitgeber dazu, angemessene Vorkehrungen vorzunehmen, sodass eine Frau, die aufgrund einer Krebserkrankung längere Zeit arbeitsunfähig war, wieder in ihren Beruf zurückkehren konnte. Es ist das erste Mal, dass ein Richter die bleibenden Folgen von Krebs als Behinderung anerkennt. Der Richter verurteilte den Arbeitgeber wegen Diskriminierung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 12.500 Euro an die Arbeitnehmerin. Unia trat als Streithelfer bei.