Alle Antworten auf Ihre Fragen bezüglich der Covid-19 Maßnahmen

29 November 2021
Diskriminierungsgrund: Weitere Diskriminierungsgrunde

Seit März 2020 leben wir in einer Pandemie. Die verschiedenen Regierungen des Landes haben Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen. Diese Maßnahmen haben sich auf unsere Grundrechte ausgewirkt. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu möglichen diskriminierenden Auswirkungen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19.

Diese häufig gestellten Fragen werden regelmäßig aktualisiert.

1. Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (Restaurants, Krankenhäuser, Banken...)

1. Kann der Zugang zu öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen aufgrund Ihres Impfstatus verweigert werden?

Nein, Ihr Impfstatus ist ein Bestandteil Ihres Gesundheitszustands. Der Gesundheitszustand ist jedoch ein Merkmal, das durch das Antidiskriminierungsgesetz geschützt ist. Außerdem sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Gesundheitszustand zu veröffentlichen. Da es keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen gibt, die eine Impfpflicht vorsehen, können Personen nicht aufgrund ihres Impfstatus unterschieden, abgelehnt oder kontrolliert werden. Jedoch haben die Behörden in einigen Fällen die Möglichkeit geschaffen, den Zugang vom Besitz des Covid Safe Tickets abhängig zu machen (siehe unten). Diese Regeln können je nach Region oder Zeit variieren. Für Reisen in Europa kann das digitale Covid-19-Zertifikat vorgeschrieben sein.

Handelt es sich um eine Diskriminierung? Nur ein zuständiger Richter kann darüber entscheiden, ob bestimmte Maßnahmen diskriminierend sind oder ob sie objektiv und angemessen gerechtfertigt sind. Unia ist der Ansicht, dass die Verweigerung des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen aufgrund des Impfstatus und/oder die Gewährung bestimmter Vorteile an geimpfte Personen als Diskriminierung angesehen werden könnte.

  • Was kann Unia tun?

Je nach individueller Situation kann Unia mit Ihrem Einverständnis die zuständigen Verantwortlichen kontaktieren, um den rechtlichen Rahmen zu erläutern und sie bitten, dafür zu sorgen, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die gegen das Antidiskriminierungsgesetz (und/oder die Vorschriften für die Nutzung des Covid Safe Ticket) verstoßen.

 2. Kann der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Aktivitäten, Veranstaltungen... vom Besitz eines Covid Safe Tickets abhängig gemacht werden ?

Ja, das ist möglich. Die Behörden haben die rechtliche Möglichkeit geschaffen, den Besitz eines Covid Safe Tickets (CST) als Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Orten, Aktivitäten oder Veranstaltungen zu verlangen. In den häufig gestellten Fragen (FAQ) der Website https://www.info-coronavirus.be/de/ finden Sie die Bedingungen, die Veranstaltungen erfüllen müssen, um CST zu nutzen.

Das CST darf nicht über die gesetzlich festgelegten Ziele hinaus genutzt werden. Die Bedingungen des CST können variieren. Unser FAQ basiert auf den derzeit geltenden Maßnahmen, bis die neuen Gesetze konkretisiert und veröffentlicht werden.

  • Was kann Unia tun?

Je nach individueller Situation kann Unia mit Ihrem Einverständnis die zuständigen Verantwortlichen kontaktieren, um den rechtlichen Rahmen zu erläutern und sie zu bitten, dafür zu sorgen, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die gegen das Antidiskriminierungsgesetz (und/oder die Vorschriften für die Nutzung des Covid Safe Ticket) verstoßen.

3. Ich muss die Tests bezahlen, um ein CST zu erhalten. Ist das eine Diskriminierung?

Man könnte eventuell von einer indirekten Diskriminierung ausgehen. Das CST ist kostenlos, aber es hat doch einen Preis, nämlich den, der mit der Bezahlung des Tests verbunden ist, wenn man ihn benötigt. Unia bedauert, dass nicht alle Testmöglichkeiten kostenlos sind, um die Epidemie wirksamer und zugänglicher zu bekämpfen.

  • Was kann Unia tun ?

Unia kann leider keine individuelle Weiterverfolgung von Meldungen in Bezug auf die kostenpflichtigen PCR-Tests gewährleisten. Unia hat sich bereits besorgt darüber geäußert, dass die kostenlosen PCR-Tests nur auf Personen beschränkt sind, die noch nicht die Gelegenheit hatten, sich vollständig impfen zu lassen.

4. Werde ich diskriminiert, wenn meine Ausnahme für das Tragen einer Maske nicht eingehalten wird?

Es ist Sache des zuständigen Richters, darüber zu entscheiden, ob bestimmte Maßnahmen diskriminierend sind oder ob sie objektiv und angemessen gerechtfertigt sind. Unia ist jedoch der Ansicht, dass eine Zugangsverweigerung gegenüber Personen, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung (mit ärztlichem Attest) keine Maske tragen können, als Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands und/oder einer Behinderung angesehen werden kann.

Artikel 22 des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die notwendigen verwaltungspolizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung der Folgen der epidemischen Notlage, die in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus Covid-19 für die öffentliche Gesundheit ausgerufen wurde, sieht eine Ausnahme von der Pflicht zum Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung vor.

« Wenn das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, kann ein Gesichtsschutz verwendet werden. Personen, die aufgrund einer durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Behinderung nicht in der Lage sind, eine Maske oder einen Gesichtsschutz zu tragen, sind nicht an die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses gebunden, die eine solche Verpflichtung vorsehen.»

  • Was können Sie tun ?

Mit den oben genannten Information können Sie die Instanz kontaktieren, die Ihnen den Zugang ohne Maske verweigert.

  • Was kann Unia tun ?

Unia kann mit Ihrem Einverständnis die zuständigen Verantwortlichen kontaktieren, um den gesetzlichen Rahmen zu erläutern und sie bitten, die Ausnahme bezüglich des Tragens von Masken zu respektieren. Unia verfolgt diese Problematik auch strukturell.  
 

2. Bildung

1. Ist es der Schule erlaubt, nach dem Impfstatus ihrer Schüler zu fragen ?

Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich von Unia, sondern in den der Datenschutzbehörde ‘Autorité de Protection des données’ (Website auf Französisch/Niederländisch verfügbar)   

2. Ist es der Schule erlaubt, den Zugang zu bestimmten schulischen Aktivitäten, Kursen usw. auf der Grundlage des Impfstatus zu verweigern?

Nein, das ist nicht erlaubt. In Belgien wird die Impfung gegen das Coronavirus dringend empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Die Behörden setzen darauf, dass Bürgerinnen und Bürger  sich freiwillig impfen lassen. Von daher werden die Schulen ermutigt, das Thema mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen. Die Schulen können jedoch keine Impfung verlangen.

Es ist Sache des zuständigen Richters, darüber zu entscheiden, ob bestimmte Maßnahmen diskriminierend sind oder ob sie objektiv und vernünftig gerechtfertigt sind. Unia ist jedoch der Ansicht, dass die Verweigerung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten auf der Grundlage einer Impfung als diskriminierend angesehen werden könnte.

  • Was können Sie tun?

Wenn Sie Fragen zur Richtlinie der Schule haben, empfehlen wir Ihnen, mit dem Klassenlehrer, der Schulleitung und/oder dem Schulträger darüber zu sprechen. Die oben genannten Informationen können Ihnen dabei helfen.

  • Was kann Unia tun?

Wenn die Schule den Zugang zu bestimmten Aktivitäten, Kursen usw. verweigert, kann Unia mit Ihrem Einverständnis beschließen, die Schule zu kontaktieren, um den rechtlichen Rahmen zu erklären und sie zu bitten, dafür zu sorgen, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen. Unia verfolgt diese Problematik auch strukturell.  

3. Was ist zu tun, wenn die Schule eine Aktivität organisiert, für die ein digitales Covid-Zertifikat erforderlich ist?

Die Behörden haben die rechtliche Möglichkeit geschaffen, den Besitz eines Covid Safe Tickets (CST) als Zugangsvoraussetzung für bestimmte Veranstaltungen zu verlangen.

Dies gilt speziell für Aktivitäten in der Region Brüssel-Hauptstadt. Der Brüsseler Verordnungsentwurf sieht vor, dass Besuche, die im Rahmen von Schulaktivitäten oder im Rahmen der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung stattfinden, nicht von einem Covid Safe Tickets abhängig sind.

Wenn es sich um eine Reise innerhalb Europas handelt, ist das Europäische Digitale Zertifikat für Reisen vorgeschrieben. Und es ist auch möglich, dass das Zielland ein digitales Covid-Zertifikat für den Zugang zum Hotel- und Gaststättengewerbe, zu Ausstellungen und in bestimmten Verkehrsmitteln verlangt.

  • Was kann Unia tun ?

Unia verfolgt diese Problematik auf strukturelle Weise bei den zuständigen Ministern. Aus diesem Grund besteht Unia darauf, dass die Schulen bei der Planung der verschiedenen Aktivitäten und Reisen im Rahmen der Schule nach Optionen suchen, die möglichst inklusiv sind und die Teilnahme möglichst vieler Menschen ermöglichen.
Siehe auch Artikel 'Covid Safe Ticket et activités éducatives : l’un ne se fera pas au détriment de l’autre' (ausschließlich in Französisch/Niederländisch verfügbar).
Diese Aufmerksamkeit für den inklusiven Charakter kann bedeuten, dass das ursprünglich geplante Ziel geändert oder das Programm der Aktivität oder der Reise angepasst werden muss.
 

3. Beschäftigung

1. Kann mein Arbeitgeber das Covid Safe Ticket von mir verlangen?

Nein. Ein Arbeitgeber kann von seinen Angestellten kein Covid Safe Ticket verlangen; das CST kann nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verlangt werden, d. h. nur für Besucher der verschiedenen Aktivitäten (Restaurants, Sportclubs, ...), die dem CST unterliegen.

2. Ich arbeite an einem Ort, an dem Besucher ein Covid Safe Ticket vorzeigen müssen, unterliege ich selbst der Pflicht, ein Covid Safe Ticket vorzuzeigen?

Nein, nur die Besucher der verschiedenen Orte, die dem Covid Safe Ticket unterliegen, müssen dieses vorzeigen. Die Arbeitnehmer sind von der Definition eines „Besuchers“ ausgeschlossen. Sie müssen daher kein CST vorweisen, um Zugang zu ihrem Arbeitsplatz zu erhalten.

Dies gilt für alle Beschäftigten der Einrichtung, unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig sind.

3. Ich arbeite in einem Unternehmen und werde auf das Gelände einer Einrichtung, die dem CST unterliegt, geschickt, um dort eine Dienstleistung zu erbringen (z. B. ich bin Klempner und mein Arbeitgeber schickt mich, um in einem Restaurant eine Spüle zu reparieren, ...)?

Unia ist der Ansicht, dass diese Personen nicht als Besucher betrachtet werden können, sondern mit den Arbeitnehmern der Einrichtung gleichzusetzen sind, und dass sie daher auch kein CST vorlegen müssen, um Zugang zu der betreffenden Einrichtung zu erhalten. Die vorbereitenden parlamentarischen Arbeiten zeigen im Übrigen, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, Personen, die sich in den Betrieben aufhalten, um dort Dienstleistungen zu erbringen, von der Anwendung des CST auszunehmen.

4. Kann der Arbeitgeber mich dazu zwingen, mich impfen zu lassen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung und Sie können daher selbst entscheiden, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht.

Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Impfung im Gesundheitssektor ab dem 1. Januar 2022 mit einer Übergangsfrist bis zum 1. April obligatorisch wird.

Die Impfpflicht muss gesetzlich geregelt werden.

5. Kann ein Arbeitgeber mich zu meinem Impfstatus befragen?

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Informationen über ihren Impfstatus zu übermitteln. Außerdem darf ein Arbeitgeber die Daten über den Impfstatus seiner Arbeitnehmer nur unter strenger Einhaltung der im Datenschutzgesetz festgelegten Bedingungen verwenden.

6. Was kann ich tun, wenn ich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann?

Aufgrund ihrer Behinderung oder ihres Gesundheitszustands können sich manche Menschen nicht impfen lassen (z. B. Menschen mit Immunsuppression, Menschen mit bestimmten Allergien (wegen der Gefahr einer Anaphylaxie), Menschen mit bestimmten psychischen Problemen usw.). Menschen mit Behinderungen können sich auf ihr Recht auf angemessene Vorkehrungen berufen, um eine Ausnahme von einer Maßnahme zu beantragen, die Teil der allgemeinen Unternehmenspolitik ist.

  • Was bedeutet dies konkret?

Sie können eine angepasste Arbeit beantragen.

Wenn die Art und der Kontext der beruflichen Tätigkeiten es zulassen, können Sie eine Ausnahme von einer Maßnahme beantragen, die Teil der allgemeinen Gesundheitspolitik des Unternehmens ist (z. B. die Pflicht, einen Gesichtsschutz zu tragen).

7. Kann ein Arbeitgeber mich anders behandeln als Angestellte, die geimpft sind?

Diese Antwort ist wichtig für Personen, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen möchten: mangelndes Vertrauen in die Wirksamkeit des Impfstoffs; religiöse oder philosophische Überzeugungen; politische Überzeugungen...

Ein Arbeitgeber kann Sie nicht dazu zwingen, sich impfen zu lassen. Allerdings hat jeder Arbeitgeber eine sehr weitgehende Sorgfaltspflicht, wenn es darum geht, ein gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Im Gesundheitswesen steht besonders viel auf dem Spiel, was die Sicherheit der Patienten und des Personals betrifft. Der Arbeitgeber kann daher im Rahmen dieser Pflichten zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen für nicht geimpfte Personen anordnen, sofern diese Maßnahmen geeignet und verhältnismäßig sind.

Hier einige Beispiele :

der vorübergehende Ausschluss von bestimmten Aufgaben, die einen engen Kontakt mit Patienten beinhalten ;
die Verpflichtung zum Tragen eines Gesichtsschutzes ;
die getrennte Einnahme von Mahlzeiten
...

8. Kann mein Arbeitgeber eine Prämie für Mitarbeiter einführen, die sich haben impfen lassen ?

Arbeitgeber können ihre Angestellten dazu ermutigen, sich impfen zu lassen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Arbeitnehmer über die Impfkampagne informiert werden, oder beispielsweise dadurch, dass die Impfung als außergesetzlicher Vorteil in das Gehaltspaket aufgenommen wird.

Was die Gewährung eines individuellen Bonus für Beschäftigte, die geimpft wurden, betrifft, so stellt dies eine direkte Unterscheidung aufgrund des Gesundheitszustands und eine indirekte Unterscheidung aufgrund verschiedener anderer geschützter Kriterien dar. Unia ist der Ansicht, dass es praktisch unmöglich ist, die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme nachzuweisen. Eine solche Prämie wäre daher diskriminierend.

9. Könnte die Covid-Impfung durch ein Gesetz zur Pflicht gemacht werden ?

Es ist wahrscheinlich, dass die Impfung ab dem 1. Januar 2022 mit einer Übergangsfrist bis zum 1. April im Gesundheitssektor verpflichtend wird.

10. Steht die künftige gesetzliche Verpflichtung im Einklang mit den Antidiskriminierungsvorschriften?

Das Ziel dieses Gesetzestextes ist es, die Kontinuität der Pflege zu gewährleisten und Pflegekräfte und Patienten zu schützen.

Obwohl eine unterschiedliche Behandlung von geimpftem und nicht geimpftem Pflegepersonal vorgesehen ist, handelt es sich dabei nicht um eine Diskriminierung im Sinne der belgischen Antidiskriminierungsgesetzes.
In diesem Gesetz ist nämlich festgelegt, dass eine Unterscheidung, die durch oder aufgrund eines Gesetzes auferlegt wird, keine Diskriminierung darstellen kann.
In der Praxis bedeutet dies, dass selbst wenn dieses potenzielle zukünftige föderale Gesetz über die Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe eine unterschiedliche Behandlung von geimpften und nicht geimpften Personen schafft, diese nicht als Diskriminierung im Sinne der Rechtsvorschriften angesehen werden kann, da sie in einer gesetzlichen Norm vorgesehen sein wird.