Mit Behinderung an der Schule deiner Wahl (2013)
Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf angemessene Vorkehrungen in der Schule. Eine angemessene Vorkehrung ist eine konkrete Maßnahme, die den negativen Einfluss aufhebt, den eine unangemessene Umgebung auf die Teilhabe der betreffenden Person am Gesellschaftsleben hat.
Im Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung gehen regelmäßig Meldungen von Eltern ein, die ein Kind mit Behinderung haben und von Schwierigkeiten bei der Umsetzung angemessener Vorkehrungen in der Schule berichten. Viele Eltern, Schuldirektoren und Lehrer kennen nicht wirklich die Gesetzestexte, die diese angemessenen Vorkehrungen vorschreiben. Dementsprechend gestaltet sich die konkrete Umsetzung oftmals als schwierig.
Die vorliegende Informationsschrift soll Schüler, Eltern, Lehrer, Schuldirektoren und weitere Beteiligte aus dem Bildungswesen über die rechtlichen Aspekte des Begriffs „angemessene Vorkehrungen“ aufklären.
Vergleichbare Publikationen
Jahresbericht 2020: Gefährdete Menschenrechte in Krisenzeiten

In diesem außergewöhnliches Jahr hat sich Unia weiterhin für Menschenrechte und Gleichberechtigung eingesetzt. Die Coronavirus-Pandemie wirkte wie ein Vergrößerungsglas. Menschen, die sich bereits in einer prekären Situation befanden, waren oft als erste oder am stärksten von Covid-19 oder den Gesundheitsmaßnahmen betroffen.
Jahresbericht 2017: Stillstand ist keine Option
2017 war ein bewegtes Jahr für Unia. Um unsere Themen wurde hitzig debattiert. Dies brachte den Kampf gegen Diskriminierung aber letztendlich weiter voran. So wurde 2017 in Brüssel eine Ordonnanz verabschiedet, die Praxistests gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz ermöglicht. Die Föderalregierung ist diesem Beispiel 2018 gefolgt, wenn auch in einem etwas vorsichtigeren Maße.
Diversitaetsbarometer Bildung (2018)
Das „Diversitätsbarometer Bildung“ vervollständigt die dreiteilige Publikationsreihe der Diversitätsbarometer nach den bereits erschienenen Ausgaben zum Thema Beschäftigung (2012) und Wohnen (2014).
Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)
Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.