Was sind angemessene Vorkehrungen?

Angemessene Vorkehrungen sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderung unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Personen arbeiten, zur Schule gehen, Sport treiben,Zugang zu Informationen zu haben, usw. So wie alle anderen auch.  

    Eine angemessene Vorkehrung verändert die Umgebung so, dass sie für eine Person mit Behinderung zugänglich wird. Eine solche Maßnahme hebt die Nachteile auf, die einer Person mit Behinderung durch eine unangemessene Umgebung entstehen.  

    Beispiele: 

    • Verena studiert Krankenpflege. Da sie schlecht hört, erhält sie in dem Krankenhaus, in dem sie ihr Praktikum absolviert, ein angepasstes Stethoskop (mit Verstärker).  
    • Natasha studiert Journalistik. Sie hat ADHS und wird schnell von äußeren Reizen abgelenkt. Daher darf sie ihre Prüfungen in einem stillen Raum ablegen, in dem es praktisch keine Ablenkungsmöglichkeiten gibt.  
    • Gerd war Augenzeuge bei einem Unfall. Mit Unterstützung eines Gebärdendolmetschers kann er eine ziemlich genaue Zeugenaussage machen.  
    • Ines ist Juristin. Da sie blind ist, verwenden ihre Kollegen systematisch das Tool "Textalternative" (FR), damit ihr Screenreader ihr die Bildbeschreibungen vorlesen kann.

    Wann ist die Rede von einer angemessenen Vorkehrung? 

    • Sie deckt den Bedarf der betreffenden Person mit Behinderung.  
    • Sie sorgt dafür, dass die Person unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Personen arbeiten, lernen, Sport treiben, ihr Leben führen kann usw. 
    • Sie verhilft der Person, möglichst selbstständig Dinge zu erledigen oder Fahrten und Fußwege zurückzulegen.  
    • Sie verschafft der betreffenden Person Sicherheit und ein würdevolles Leben.  

    Wann gilt eine Vorkehrung als angemessen? Dies lässt sich anhand bestimmter Kriterien beurteilen: Kostenaufwand, Benutzungshäufigkeit und -dauer, Auswirkungen auf organisatorische Aspekte, auf die Person mit Behinderung, auf die Umgebung, die Ausweichmöglichkeit auf gleichwertige Alternativen usw.  

    Faustregeln bei angemessenen Vorkehrungen 

    • Angemessene Vorkehrungen sind stets auf den spezifischen individuellen Unterstützungsbedarf der betreffenden Person mit Behinderung abgestimmt. Sie können verschiedene Formen annehmen. Manchmal benötigt eine Person auch mehrere Vorkehrungen.  
    • Angemessene Vorkehrungen sind nicht dazu gedacht, Personen mit Behinderung einen Vorteil gegenüber anderen Personen zu verschaffen. Ganz im Gegenteil: Sie gleichen Nachteile aus, die den Betroffenen durch die unangemessene Umgebung entstehen.  
    • Manchmal kann eine angemessene Vorkehrung für mehrere Personen mit Behinderung von Nutzen sein. Denken wir beispielsweise an einen Gebärdendolmetscher, der für mehrere gehörlose Anwesende übersetzt. Oder an Vorkehrungen in einem Gebäude, die sowohl Rollstuhlfahrern als auch anderen Personen mit eingeschränkter Mobilität Zugang verschaffen.  

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