Unia zufrieden nach Verurteilung wegen Vandalismus im jüdischen Viertel
Unia ist zufrieden, dass der Mann, der das jüdische Viertel heimsuchte, vom Strafgericht in Antwerpen verurteilt wurde. Nach Ansicht von Unia war eindeutig Hass das Motiv für sein Handeln. Daher trat Unia als Nebenklägerin im Verfahren auf. Unia teilt mit, dass es regelmäßig Beschwerden über Antisemitismus oder Genozidleugnung untersuchen muss.

„Für uns lag eindeutig Hass als Beweggrund vor. Der Mann hatte es speziell auf Juden und ihren Glauben abgesehen. Durch seine Zerstörungsaktionen machte er sich der Bedrohung der jüdischen Gemeinschaft schuldig. Außerdem war sein Vandalismus für uns ein deutlicher Beweis dafür, dass er zu Hass oder Gewalt gegenüber jener jüdischen Gemeinschaft aufrief. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an“, erklärt Unia-Direktorin Els Keytsman.
56 Tatbestände gemeldet
Auch 2017 wurden Unia antisemitische und genozidleugnende Vorfälle gemeldet. „Insgesamt haben wir 56 Tatbestände erfasst. Dabei handelt es sich vor allem um Beschimpfungen und Drohungen. Viermal mussten wir uns um Menschen kümmern, die aufgrund ihrer jüdischen Identität Opfer von Gewalt geworden waren“, erklärt Keytsman. „Ferner ist Unia Nebenkläger in einem Verfahren, das in diesem Jahr eröffnet wird: dem tödlichen Anschlag auf das Jüdische Museum am 24. Mai 2014.“
Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von achtzehn Monaten, davon acht Monate auf Bewährung, und einer Geldstrafe von 1.600 Euro auf Bewährung verurteilt. „Es bringt durchaus etwas, Hassreaktionen zu melden. Das wird durch dieses Urteil deutlich.“
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