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EU-Richtlinie soll Bürger besser vor Diskriminierung schützen
Unia begrüßt die Annahme der Richtlinie über Standards für Gleichstellungsstellen durch den Rat der Europäischen Union am 7. Mai unter der belgischem Vorsitz. Dies ist eine bedeutende Richtlinie im aktuellen politischen Kontext, da sie Standards festlegt, um die Unabhängigkeit von Gleichbehandlungsstellen wie Unia zu gewährleisten, ihnen ausreichende Ressourcen zu sichern sowie ihr Mandat und ihre Befugnisse zu stärken.
Onderzoek: ongelijkheden en raciale discriminatie in de gezondheidszorg
Unia lanceerde een studie over ongelijkheden en racisme die door patiënten worden ervaren in de gezondheidszorg in België. Ontdek meer informatie.
Onderzoek: ongelijkheden en raciale discriminatie in de gezondheidszorg
Unia lanceerde een studie over ongelijkheden en racisme die door patiënten worden ervaren in de gezondheidszorg in België. Ontdek meer informatie.
Tag gegen Rassismus 2024: Rassismus ist auf dem Arbeitsmarkt immer noch zu präsent
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus 2024 veröffentlicht Unia neue Zahlen zum Thema Rassismus. Im Jahr 2023 eröffnete Unia 670 Dossiers im Zusammenhang mit rassistischen Merkmalen. Fast ein Drittel betrafen den Bereich Beschäftigung. Es gibt Möglichkeiten, diese Zahl zu senken denn Diskriminierung am Arbeitsplatz kann oft vermieden werden, wenn Vorbeugung groß geschrieben wird. Unia befürwortet die Stärkung der Arbeitsinspektion und die Einführung einer verpflichtenden Politik zur Vorbeugung von Diskriminierung am Arbeitsplatz.
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Mehr Fälle von Diskriminierung im Bereich Arbeit bei Unia im Jahr 2017
Im letzten Jahr bearbeitete Unia insgesamt 2.017 Fälle von Situationen, in denen sich Personen diskriminiert fühlten. Das ist ein Anstieg von 6 Prozent gegenüber 2016 (1.097 Fälle). Die meisten Fälle bezogen sich auf Diskriminierung im Bereich Arbeit. Dieser Trend zeigt, dass sich der Arbeitsmarkt zu oft auf traditionelle Profile fokussiert und so das Ungleichgewicht in der Gesellschaft vervielfacht.
Richter stuft Folgen von Krebs erstmals als Behinderung ein
Der Arbeitshof Brüssel verurteilte einen Arbeitgeber dazu, angemessene Vorkehrungen vorzunehmen, sodass eine Frau, die aufgrund einer Krebserkrankung längere Zeit arbeitsunfähig war, wieder in ihren Beruf zurückkehren konnte. Es ist das erste Mal, dass ein Richter die bleibenden Folgen von Krebs als Behinderung anerkennt. Der Richter verurteilte den Arbeitgeber wegen Diskriminierung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 12.500 Euro an die Arbeitnehmerin. Unia trat als Streithelfer bei.
Unia reagiert auf den Diskriminierungsbericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA)
Von den Betroffenen mit nordafrikanischem oder türkischem Hintergrund, die nach eigener Aussage im vorigen Jahr in Belgien diskriminiert wurden, antworteten 20 Prozent, dass dies bei der Arbeitssuche geschah. Auffallend ist, dass der europäische Schnitt bei 12 Prozent liegt. So steht es im Zweiten EU-MIDIS-Bericht der EU-Agentur für Grundrechte (Fundamental Rights Agency, kurz FRA).
Der Fall Achbita erneut vor Gericht
Der Fall Achbita wird neu aufgerollt. Der Kassationshof hat das Urteil des Antwerpener Arbeitsgerichts aufgehoben, da es nicht hinlänglich geprüft hatte, ob die Entlassung von Frau Achbita Diskriminierungsgründe hatte, wie Unia berichtet.
Supermarkt wegen rassistisch motivierter Entlassung verurteilt
Der Geschäftsführer des Supermarkts Intermarché in Klabbeek hat sich des Rassismus schuldig gemacht, als er einen dunkelhäutigen Mitarbeiter entließ. Zu diesem Urteil kam das Strafgericht Wallonisch Brabant. Der Geschäftsführer hatte den Mann vor die Tür gesetzt, da einige Kunden „nicht von einem Schwarzen bedient werden wollten“. Unia trat dem Verfahren als Zivilpartei bei.